Der Reichsminister der Luftfahrt
H.Qu., den 28.1.1944
und Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Generalstab Gen.Qu.2.Abt.
Az.11b16.10 Nr.7413/44 g.Kdos.(IIA)
30 Ausfertigungen
.Ausfertigung
Betr.: Etatisierung der 4./Schlachtgeschwader 5.
1.) Mit sofortiger Wirkung wird die durch Luftflottenkommando 5
auf dem Kommandowegs aufgestellte 14.(Jabo)/J.G. 5 in
4./Schlachtgeschwader 5
2.) Durchführung durch Luftflottenkommando 5.
3.) Der Staffelkapitän erhält die Dienststellung
und Disziplinar-
befugnisse einem solchen gem. L.Dv. 3/9, § 14.
4.) Unterstellung regelt Luftflottenkommando 5.
5.) K.St.N. für 4./S.G.5 gem. Liste der Einheiten Nr.1257 (L).
6.) Besetzung der Planstellen unter Rückgriff auf die kommandowei-
se bestehende Staffel
a) für Offz. durch L.P. im Benehmen mit General der Schlachtfl.,
b) für fliegenden Personal durch General der Schlachtflieger,
c) für übriges Personal, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge und Gerät
durch Luftflottenkommando 5.
7.) Kriegsgleiderungsmäßig im Sinne der Bes.Anl.2 zum Mob.Pl.(L)
gehört die 4./S.G. 5 zum Luftgaukommando III.
Ersatztruppenteil ist durch Lg.Kdo.III festzulegen.
T. 8.) Durchführung ist durch Lfl.Kdo.5 zum 1.3.1944
an Gensz.Gen.Qu.
2.Abt. zu melden.
Verteiler:
(nur im Entwurf, an zuständige Dienststellen des
Generalstabes und des RLM, sowie an beteiligte
Kommandobehörden)
I.A.
gez. v. Seidel
Für die Richtigkeit:
[signature]
Hauptmann